Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk. Bestellkörperschaft: Handwerkskammer Arnsberg, Brückenplatz 1, 59821 Arnsberg.
Maßgebliche Bestimmungen zur Ausübung der Sachverständigen-Tätigkeit sind §§ 91 und 106 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) und die Sachverständigenordnung (SVO) der Handwerkskammer Arnsberg. Die Texte finden Sie unter www.handwerk-nrw.de/ (Link überprüft 01.01.06) im Thema „Recht"
Der Sachverständige als Qualitätsgarant
Kostengünstiges Bauen muss in Zukunft unter Qualitätsgesichtspunkten beurteilt werden. Planungssicherheit wird dabei aber nur durch eine frühzeitige Beteiligung der ausführenden Unternehmen oder Handwerksbetriebe im Bauteam geschaffen. Die Planung orientiert sich an der beabsichtigten Ausführung. Dadurch wird eine eindeutige Kalkulation möglich, die Nachträge verhindert und besondere rationalisierungswirksame Leistungen sowie elementiertes Bauen oder Systemlösungen fördert.
Qualitäten schaffen bedeutet also Schäden zu vermeiden. Viel zu lange haben sich alle mit ihrer Feststellung und Behebung auseinandergesetzt. Damit Sachverständige die neue Funktion als Qualitätssicherer übernehmen können, wird es Zeit, die Qualitäten und ihre Durchsetzung ins Auge zu fassen, um damit Risiken und Kosten zu minimieren.
Bauqualität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Bauprodukte bezüglich ihrer Eignung festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse erfüllen müssen. Projektqualität und damit Projektsicherheit ergibt sich durch die konsequente Koordination der Leistungen in der Planungsphase sowie ständige Kontrolle der Kosten und Termine im Bauablauf
Die Koordination für einen reibungslosen Bauablauf definiert die Nahtstellen und führt Terminsicherheit herbei. Handwerklich hohe Wertschöpfung als Vorfertigung, die die Bauleistungen im wesentlichen auf die Montage beschränkt, fördert die Vermeidung von Schäden, spart Kosten und hilft Qualität herzuste!len. Festgelegte Qualitätsanforderungen schaffen Rechtssicherheit und können über die Regeln der Technik hinausgehen.
Ein Qualitätsmanagement mit den richtigen Methoden, Informationen und Kommunikationstechnologien sichert den Ablauf des Projekts hinsichtlich Kosten, Terminen und Leistungen. Die Fremdüberwachung als externe Qualitätssicherung wird als vertrauensbildende Maßnahme helfen, Bauschäden zu vermeiden und Risiken zu vermindern.
Der Bausachverständige übernimmt als externer Qualitätssicherer dabei eine wichtige Funktion:
