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Baubegleitende Beratung und Qualitätsüberwachung und Abnahmen

SERVICE FÜR MEHR QUALITÄT AM BAU

Warum Baubegleitende Beratung, Qualitätsüberwachung und Abnahmen?


Sie vermeiden Qualitäts- und Wertminderung. Sie sparen Nerven, Zeit und Geld!


Rund 3,45 Mrd. € - ca. 13,4 % des Bauvolumens - wenden Planer, Ausführende und Bauherren jährlich auf, um Fehlleistungen am Bau zu korrigieren. Neben den unmittelbaren wirtschaftlichen Schäden sind Einbußen an Lebens- und Arbeitsqualität eine weitere Folge. Hinzu kommen Imageverluste der Bau-Ausführenden.

Um dem entgegenzuwirken, ist es sinnvoll einen Sachverständigen einzuschalten. Eine weitere Möglichkeit ist von der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH das System BQÜ Baubegleitende Qualitätsüberwachung nach GTÜ-QM-Standard entwickelt. So können Sie praktisch:

Fehlleistungen prophylaktisch aufzeigen und Mängel minimieren.


Das umfassende BQÜ-System der GTÜ greift auf allen Fachgebieten des
Hoch- und Tiefbaus. Durch BQÜ werden die Bau-Beteiligten für ein
Höchstmaß an Qualität sensibilisiert:

  • Neubau
  • Umbau
  • Renovierung und
  • Sanierung

Vom Eigenheim bis zum gewerblichen oder staatlichen Großprojekt.

Mängelgefährdete Schnittstellen von der Planung bis zur Abnahme aufzeigen.

29 % aller Mängel bei Bauausführungen starten bereits in der Planung.

Die Baubegleitende Qualitätsüberwachung der GTÜ umfasst den gesamten Bauablauf von der Planung bis zur Fertigstellung. Um eine effektive Wirkung zu erzielen, werden nicht nur fertiggestellte Bau-abschnitte (Bauphasen) überprüft, sondern auch Arbeitszwischenstände der einzelnen, nach VOB/C gegliederten Gewerke während der laufenden Ausführung mit evtl. mehreren Sachverständigen. Hierzu kann ein gesonderter Vertrag nach Vertragsmuster der GTÜ geschlossen werden.

Immer den richtigen Fachmann am richtigen Ort einsetzen.

Unter dem Dach der GTÜ agieren nur erfahrene, freiberufliche, öffentlich bestellte und vereidigte BauSachverständige.

Zusammen mit dem GTÜ-Partner-Qualifikations-Management gewährleistet das hochprofessionelle Arbeit und Qualität im Sinne aller am Bau-Beteiligten.




WAS LEISTET BQÜ - BAUBEGLEITENDE QUALITÄTSÜBERWACHUNG?

VORBEUGEN IST WIRTSCHAFTLICHER ALS NACHBESSERN


Bauen ist Substanz. Für Leben, Ruf und Existenz. Deshalb steht über den verschiedenen Einzelinteressen von Bauherren, Vermittlern und Bau-Ausführenden ein gemeinsamer Anspruch: Qualität, die hält, was alle sich und anderen versprechen.

Durch die Komplexität von Bau-Projekten wird die Konzentration auf Fehler- und Mängelwahrscheinlichkeiten oft vernachlässigt.

Die Baubegleitende Qualitätsüberwachung der GTÜ bewirkt eine aktive Integration der am Bau-Beteiligten in das Baugeschehen zur Erreichung einer optimalen Projekt-Qualität:

  • Mängelvermeidung durch Überwachung der Planung und Bauausführung.
  • Risiko- und Problemminimierung mittels Darlegung vermeidbarer Mängel.
  • Neutrale Qualitätsnachweise durch Dokumentation der Ausführungsqualität.
  • Bauablauf und -ergebnis (z. B. Wertbeständigkeit) werden nachhaltig verbessert.
  • Ergänzende Beratung der Planungs-Beteiligten bei Verwendung neuer Bau-Materialien und Arbeitsmethoden.
Haben Sie Fragen dazu?



WER BRAUCHT DIE BQÜ - BAUBEGLEITENDE QUALITÄTSÜBERWACHUNG?


Finanzierungsinstitute, Banken, Versicherungen, Bausparkassen
Bauherren, Private Bauherren, Banken, Versicherungen, Bausparkassen,
Städte, Gemeinden, Behörden, Verbände, Stiftungen, Handel, lndustrie,
Bauträger, Investoren, Baugesellschaften, Leasinggesellschaften, Ausführende, Architekten, Ingenieur-Partnerschaften, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe


Sprechen Sie uns an!




BQÜ - FÜR FINANZIERUNGS-INSTITUTE

BANKEN - BAUSPARKASSEN - VERSICHERUNGEN


Die Finanzierungs-Institute sind durch den ökonomischen Strukturwandel zunehmend als konstruktiver und progressiv-kritischer Partner der am Bau Beteiligten (Bauherren, Planende, Ausführende) gefragt.

Deshalb fordern innovative Finanzierungs-lnstitute neben der betriebswirtschaftlichen Risikoanalyse auch eine technische Absicherung durch Baubegleitende Qualitätsüberwachung und Qualitätsprüfung der finanzierten Bau-Projekte.

Außerdem erwarten die Kunden von Finanzierungs-Instituten, dass diese ausschließlich einwandfreie Objekte finanzieren bzw. vermitteln.

Im Schadensfall berufen sich Kunden auf die Kompetenz des Finanzierungs-Institutes, auf das darin gesetzte Vertrauen und die daraus abgeleitete, vermeintliche Mitverantwortung.

Anspruch der Finanzierungs-Institute

BDÜ-Überwachungsstandard

  • Risikominderung
  • lnvestitionssicherung/Kreditsicherung
  • Budget-Sicherung
  • Wertbeständigkeit
  • Qualitätssicherung
  • Vermeidung von Fehlplanungen
Haben Sie Fragen?





BQÜ - FÜR BAUHERREN

PRIVATE BAUHERREN - BEHÖRDEN - VERBÄNDE - HANDEL - INDUSTRIE - GEWERBE


Für viele private Bauherren ist das "Glück" oder "Pech" mit dem Eigenheim einer der nachhaltigsten Faktoren für das allgemeine Lebensgefühl und die wirtschaftliche Existenz.

Im gewerblichen Bereich sind die Objekte Grundlage oder zumindest Ergänzung der Existenz. Die Außenwirkung sowie die realisierbare Produktivität beeinflussen den Unternehmenserfolg. Mögliche Bau- und Objekt-Probleme prägen das Vertrauen potenzieller Kunden in die Produkte und Dienstleistungen des Bauherren.

Bauherrenanspruch

BQÜ-Überwachungsstandard

  • Kompetente Beratung
  • Vermeidung von Fehlplanungen
  • Solider Repräsentationswert
  • Größtmögliche Mängelfreiheit
  • Niedrige Unterhaltskosten
  • Geringe Umweltbelastung
  • Solide Wirtschaftlichkeit
  • Wertbeständigkeit
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BQÜ - FÜR BAU-AUSFÜHRENDE
PLANER - BAUUNTERNEHMEN - HANDWERKSBETRIEBE


Planende und Ausführende stehen in der unmittelbaren Verantwortung für eventuelle Bauzeitverzögerungen, Nutzungsausfälle und andere Mängelfolgen. Hier addieren sich mögliche wirtschaftliche Schäden, Demotivation von Mitarbeitern und Imageverluste zu einem erheblichen Gesamtrisiko.

Eine unabhängige und sachkundige Dokumentation der baulichen Situation (Ausführungsqualität) ermöglicht die Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen gegenüber Sub-Unternehmern.

Anspruch Ausführender
BQÜ-Überwachungsstandard

  • Gemeinsame Durchsicht der vom Bauherrn vorgelegten Planung (Hinweispflicht)
  • Hinweise auf fach- und materialgerechte Konstruktion
  • Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung während des Materialeingangs und der Ausführung
  • Planende erfahren eine kompetente Beratung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistung in Bezug auf Überprüfung neuer Bauprodukte und veränderter Bauabläufe.
Haben Sie Fragen?






 

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